Teilnahme & Regeln
Hier findest du alle wichtigen Informationen und Bedingungen für deine Teilnahme am StrongAthlon.
1. Wer kann teilnehmen?
Mitmachen darf jede Person, die gesund und in der Lage ist, die sportlichen Herausforderungen des StrongAthlon zu bewältigen.
Du nimmst auf eigene Verantwortung teil. Wenn wir der Meinung sind, dass deine Sicherheit gefährdet ist, behalten wir uns vor, dich vom Start auszuschließen.
2. Anmeldung & Vertrag
Die Anmeldung läuft über RaceResult.
Mit dem Absenden deiner Anmeldung gibst du ein verbindliches Angebot ab. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald wir dir die Anmeldung bestätigen oder deine Teilnahmegebühr bei uns eingeht.
3. Leistungen, die du bekommst
Dein Startplatz beinhaltet:
- Organisation & Durchführung des Events
- Streckenabsicherung & Helfer vor Ort
- Zeitmessung
- Nutzung der Eventinfrastruktur
4. Zahlung & Rücktritt
- Die Teilnahmegebühr wird direkt bei Anmeldung fällig.
- Stornierung ist bis 30 Tage vor Event möglich.
- Danach oder bei Nichterscheinen gibt es keine Rückerstattung.
5. Haftung
Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – außer bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für verlorene oder beschädigte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
6. Foto- & Videoaufnahmen
Während des Events machen wir und unsere Fotograf:innen Foto- und Videoaufnahmen.
Mit deiner Teilnahme erklärst du dich damit einverstanden, dass wir diese Aufnahmen kostenlos, zeitlich unbegrenzt und weltweit nutzen dürfen – zum Beispiel:
- auf unserer Website & Social Media
- in Flyern, Plakaten & Broschüren
- für Pressearbeit & Werbung
Du kannst diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Bereits veröffentlichte Inhalte können wir aber ggf. nicht vollständig zurückholen.
7. Höhere Gewalt & Änderungen
Wenn wir das Event wegen Wetter, behördlicher Anordnung oder anderer unvorhersehbarer Gründe absagen oder verschieben müssen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Es gelten die in Punkt 4 genannten Rücktrittsregeln.
8. Recht & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Veranstalters.
9. Schlussregel
Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle anderen wirksam.